Justizminister Rainer Stickelberger hat das Votum des Bundesrats für eine Regelung zur nachträglichen Therapieunterbringung begrüßt. „Der gemeinsame Einsatz eines großen Teils der Länder hat sich gelohnt“, sagte er am Freitag (11. Mai 2012) in Stuttgart: „Denn im Gesetzentwurf der Bundesregierung war diese Regelung nicht vorgesehen, womit sich eine Schutzlücke aufgetan hätte.“ Nach dem Vorstoß der Länder soll die Möglichkeit der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch dann bestehen, wenn sich eine psychische Störung und hochgradige Gefährlichkeit nicht bereits vor der Verurteilung, sondern erst während der Strafhaft zeigt. „Es geht dabei um sehr wenige Fälle“, stellte Stickelberger fest, „das sind besonders gefährliche und psychisch gestörte Gewalt und Sexualstraftäter.“ Er erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung vom Mai 2011 für diese kleine, sehr genau definierte Gruppe einen Weg für eine nachträgliche Therapieunterbringung offen gelassen habe: „Zum Schutz der Öffentlichkeit wollen wir diesen Weg gehen.“
(Quelle: Pressestelle Justizministerium Stuttgart)