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wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init
oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /var/www/vhosts/stuttgarter-kurier.de/httpdocs/wp-includes/functions.php on line 6121Stuttgart/Freiburg, 27. Oktober 2016 – Mit Bestürzung reagiert die Caritas in Baden-Württemberg auf die geplante Senkung von Hilfestandards und Leistungen für junge unbegleitete Ausländer (UMA). Ein Vorschlag Bayerns sieht vor, die UMA künftig vorrangig über die Jugendsozialarbeit zu betreuen statt durch Hilfen zur Erziehung. Sollte es zur Umsetzung des bayerischen Vorstoßes kommen, führt dies nach Meinung der Caritas faktisch dazu, dass die UMA weniger intensiv betreut werden als ihre deutschen Altersgenossen – obwohl gerade sie, die „Schwächsten der Schwachen“, einen viel höheren Hilfebedarf haben. Die Caritas spricht im Zusammenhang mit den Plänen Bayerns von „kinderrechtswidriger Diskriminierung von jungen Flüchtlingen“. Sie würden bei der Versorgung und durch niedrigere Standards benachteiligt.
Während bei den Hilfen zur Erziehung eine Fachkraft maximal vier junge Menschen betreut, ist sie beispielsweise beim Jugendwohnen für zehn bis 40 Kinder und Jugendliche zuständig. Das Jugendwohnen – auch darüber sollen junge Flüchtlinge nach den bisher bekannt gewordenen Plänen betreut werden – ist jedoch keine Erziehungshilfe, sondern eine Aufnahmeeinrichtung für junge Menschen, die während ihrer Schul- oder Ausbildungszeit vorübergehend – zum Beispiel beim Blockunterricht der Berufsschule – in einer anderen Stadt wohnen müssen. Junge Flüchtlinge bräuchten eine besonders intensive Betreuung. Der katholische Wohlfahrtsverband rief Ministerpräsident Winfried Kretschmann daher in einem Brandbrief zu einer „Politik der Weitsicht und Besonnenheit“ und zur Ablehnung der Pläne durch das Land Baden-Württemberg auf.
Besondere Brisanz erhält der Vorschlag Bayerns, betrachtet man ihn im Zusammenhang mit Vereinbarungen des Koalitionsausschusses. Diese sehen vor, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur noch in Ausnahmefällen nach dem 18. Geburtstag gewährt werden. Auch dieser Einschnitt würde besonders die UMA treffen, so die Caritas. Grundsätzlich dürfe man nicht davon ausgehen, dass Jugendliche nach dem 18. Geburtstag keine Unterstützung mehr brauchen. Die meisten brauchten heute bis Mitte zwanzig die Unterstützung ihrer Eltern. Der Hilfebedarf junger Flüchtlinge sei noch viel höher, da sie mit einem ganzen Paket von Problemen zu kämpfen haben: Viele haben schlimmste Erfahrungen auf der Flucht gemacht, sind traumatisiert, müssen ohne ihre Eltern auskommen und sich allein in einem fremden Land zurecht finden, dessen Sitten und Sprache sie nicht kennen. Auch nach ihrem 18. Geburtstag brauchen sie dringend qualifizierte Hilfe, so die Caritas. Dies diene letztlich nicht nur den jungen Menschen; ihre gute Integration in Deutschland komme mittel- und langfristig auch der Gesellschaft zugute. Im Umkehrschluss führten kurzfristige Einsparungen bei jungen Flüchtlingen oft dazu, dass diese sich nicht in die Gesellschaft einfügen könnten, was langfristig Mehrkosten und eine Dauerbelastung der sozialen Sicherungssysteme nach sich ziehe.
Der Beitrag Caritas gegen Benachteiligung von jungen Flüchtlingen gegenüber Altersgenossen erschien zuerst auf www.stuttgarter-kurier.de.]]>Staatsrätin Erler erklärte: „Mit dem „Filder-Dialog“ wollen wir das formelle Planfeststellungsverfahren unterstützen.“ Minister Hermann äußerte sich erfreut über die Bereitschaft der Projektpartner, auf die Forderung nach einer stärkeren Bürgerbeteiligung einzugehen, betonte aber zugleich: „Die nächsten Schritte hängen sehr davon ab, wie engagiert sich die Bevölkerung einbringt.“
DB-Vorstandsmitglied Dr. Kefer sagte: „Ich bin froh, dass wir mit den Bürgern auf den Fildern einen Dialog im Vorfeld des Anhörungsverfahrens führen können. Das bietet uns allen die Möglichkeit, uns mit den bisherigen Planungen, den Alternativen, den Planungsprämissen und Bewertungskriterien aber auch den Vorschlägen aus der Bürgerschaft näher auseinanderzusetzen.“
Zwischen den Projektpartnern bestand Einigkeit, in einen konstruktiven Dialog mit den Betroffenen und der Bürgerschaft auf den Fildern einzutreten. Dabei sollen unter anderem das formelle Bürgerbeteiligungsverfahren erläutert, Ausschlussprozesse relevanter Varianten für den Planfeststellungsabschnitt Filder sowie die Antragstrasse und die dahinter stehenden Planungsprämissen und Bewertungskriterien dargestellt werden.
Neben der Antragstrasse werden weitere relevante Varianten vertiefter behandelt. Die Projektpartner stehen der Einbeziehung weiterer Trassenvorschläge offen gegenüber. Als Ergebnis des Dialogverfahrens soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, deren Kreis noch festzulegen ist, die Möglichkeit geboten werden, Stellungnahmen zum Vorhaben abzugeben, die einer Empfehlung an die Projektpartner entsprechen.
Die Projektpartner werden nach Abschluss der Bürgerbeteiligung das Ergebnis ge-meinsam bewerten und im S-21-Lenkungskreis beschließen, welche Überlegungen aus dem Dialogverfahren im laufenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden können.
Auslegung und Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sollen erst dann durchgeführt werden, wenn der informelle Filder-Dialog S21 abgeschlossen ist. Ziel ist es, das informelle Dialogverfahren bis Ende Juni 2012 mit der Abgabe einer Bewertung des Ergebnisses durch die Projektpartner abzuschließen. Das Anhörungsverfahren kann dann anschließend eingeleitet werden.
Sollte sich aus den Empfehlungen des Dialogverfahrens eine andere Trasse als konsensfähige Alternative aufdrängen, werden die Projektpartner deren Machbarkeit anhand der auch für diese Variante geltenden Planungsprämissen und Bewertungskriterien ernsthaft prüfen. Dabei können die Planungsprämissen und Bewertungskriterien nochmals gemeinsam überprüft werden.
Für den Fall, dass eine Einigung der Projektpartner nicht eintritt, wird im weiteren Verfahren die bisherige Antragstrasse weiter verfolgt.
(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
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