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Flüchtlinge | www.stuttgarter-kurier.de https://www.stuttgarter-kurier.de Stuttgart, Nachrichten, Aktuelles, Wirtschaft und Politik Tue, 09 Mar 2021 11:12:33 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 https://www.stuttgarter-kurier.de/wp-content/uploads/2021/01/cropped-stuttgarter-kurrier2-36x36.png Flüchtlinge | www.stuttgarter-kurier.de https://www.stuttgarter-kurier.de 32 32 Leistungen aus einer Hand für Flüchtlinge https://www.stuttgarter-kurier.de/regionalpolitik/leistungen-aus-einer-hand-fuer-fluechtlinge-3215 Tue, 24 Nov 2015 14:37:15 +0000 http://www.stuttgarter-kurier.de/?p=3215 Leistungen aus einer Hand für Flüchtlinge Bundesagentur für Arbeit, Städte- und Landkreistag bündeln ihre Ressourcen und Kompetenzen Flüchtlinge möglichst schnell in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt integrieren – das ist das gemeinsame Ziel der Regionaldirektion Baden-Württemberg, der Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg. Barbara Bosch, Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg, Joachim Walter, Präsident des Landkreistages und Christian […]

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Leistungen aus einer Hand für Flüchtlinge Bundesagentur für Arbeit, Städte- und Landkreistag bündeln ihre Ressourcen und Kompetenzen Flüchtlinge möglichst schnell in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt integrieren – das ist das gemeinsame Ziel der Regionaldirektion Baden-Württemberg, der Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg. Barbara Bosch, Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg, Joachim Walter, Präsident des Landkreistages und Christian Rauch, Chef der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit wollen deshalb , die Zusammenarbeit bei der beruflichen Integration von Flüchtlingen möglichst effektiv weiterentwickeln. „Flüchtlinge sind die Fachkräfte von übermorgen“, sagt Christian Rauch. „Ihnen unsere Sprache zu vermitteln und sie zu qualifizieren muss auf unserer Prioritätenliste ganz oben stehen.“ „Wir brauchen eine gemeinsame Plattform, damit die Wege kürzer werden und uns keine Informationen verloren gehen“, sagt Barbara Bosch. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg rechnet damit, dass ab nächstem Jahr die Zahl der anerkannten Flüchtlinge steigen wird und somit auf die Jobcenter vor Ort mehr Kundinnen und Kunden zukommen werden. „Daher sind alle Akteure – Städte, Landkreise und BA – gefordert, eng zusammenzuarbeiten und effektive Abläufe zu planen, damit die Betreuung von der ersten Beratung der Flüchtlinge über die Anerkennung des Asylantrags bis zu der Bewilligung von Leistungen und der Integration in Arbeit oder Ausbildung reibungslos verläuft“, ergänzt Joachim Walter. In den nächsten Wochen und Monaten werden vor Ort nun Strategien entwickelt. Ziel ist, die gemeinsame Plattform im ersten Quartal nächsten Jahres zu gestalten und damit Flüchtlingen eine umfassende Beratung und Betreuung anzubieten. Dass so eine Verzahnung zwischen BA und Kommunen zielführend ist, beweisen die Akteure bereits in ihrem gemeinsamen Arbeiten für Jugendliche. Um diese schneller in Ausbildung oder Arbeit integrieren und die oft sehr individuellen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen, arbeiten die verschiedenen Anlaufstellen eng zusammen. Aber auch in der gemeinsamen Arbeit für Flüchtlinge wurden schon Erfahrungen gesammelt: im Projekt StellA – Schnelle Integration von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in gemeinsamer Verantwortung. Seit Januar dieses Jahres wird StellA in drei Agenturbezirken zusammen mit den jeweiligen Landkreisen Ludwigsburg, Ortenaukreis, Reutlingen und Tübingen durchgeführt. „Gemeinsam haben wir mit StellA zahlreiche Flüchtlinge qualifizieren und auch schon einige in Arbeit vermitteln können. Unsere Zusammenarbeit bringt einen deutlichen Mehrwert. Wichtig ist, dass wir künftig unsere Kräfte noch stärker bündeln, damit der Integrationsprozess frühzeitig beginnen kann.“, sind sich Bosch, Rauch und Walter einig.

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Gesamtkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme https://www.stuttgarter-kurier.de/regionalpolitik/gesamtkonzeption-fuer-die-fluechtlingserstaufnahme-2143 Tue, 21 Apr 2015 08:39:20 +0000 http://www.stuttgarter-kurier.de/?p=2143 Gesamtkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme Ministerin Öney: „Wir schaffen ein dezentrales und flexibles Erstaufnahmesystem im Land, das sowohl humanitären als auch wirtschaftlichen Aspekten gerecht wird.“ Der Ministerrat hat heute (21. April 2015) eine Gesamtkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg beschlossen. Die Landesregierung geht nach derzeitigem Stand von einem Bedarf von 6.000 bis 7.000 Plätzen in der […]

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Gesamtkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme Ministerin Öney: „Wir schaffen ein dezentrales und flexibles Erstaufnahmesystem im Land, das sowohl humanitären als auch wirtschaftlichen Aspekten gerecht wird.“ Der Ministerrat hat heute (21. April 2015) eine Gesamtkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg beschlossen. Die Landesregierung geht nach derzeitigem Stand von einem Bedarf von 6.000 bis 7.000 Plätzen in der Erstaufnahme aus. Bei einer Maximalbelegung je Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) von 1.000 Plätzen ergibt sich eine Notwendigkeit von mindestens sechs Standorten. Die Regelbelegung in den Einrichtungen liegt bei je 500 Plätzen. „Der Landesregierung ist ein flexibles Aufnahmesystem wichtig, das sowohl humanitären als auch wirtschaftlichen Aspekten gerecht wird“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney. Einerseits müsse dieses System den momentan erhöhten Aufnahmedruck auffangen können, sich andererseits bei rückläufigen Antragszahlen aber auch wieder zurückfahren lassen. Das Konzept sieht vor, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich dezentral vom jeweils für den Standort zuständigen Regierungspräsidium (RP) organisiert und betrieben werden. In den LEAs sollen alle im Zuge der Erstaufnahme wesentlichen Verfahrensschritte stattfinden: Aufnahme, Registrierung, Gesundheits- und Röntgenuntersuchung, erkennungsdienstliche Behandlung, Asylantragsannahme sowie Anhörung. Daneben sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen auch die erforderlichen ausländerrechtlichen Verfahren durchzuführen. Öney: „Die dezentrale Struktur soll dazu beitragen, die Abläufe weniger von einem Standort abhängig zu machen und insgesamt zu beschleunigen. Zudem wollen wir dadurch eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge und Ressourcen über das Land erreichen.“ Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist sicherzustellen, dass jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine – personell entsprechend ausgestattete – Außenstelle des BAMF angegliedert wird, bei der die aufgenommenen Asylbewerber ihre Asylanträge stellen können und im Rahmen des Asylverfahrens angehört werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird weiterhin landesweite Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen für die Erstaufnahme behalten. Dies betrifft insbesondere die Kommunikation mit dem BAMF in Grundsatzfragen, die länderübergreifende Umverteilung, die Aufnahme und Verteilung von Kontingentflüchtlingen, die Zuständigkeit für jüdische Zuwanderer, die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die Asylanträge stellen, die Abstimmungen und Koordinierung zwischen den Erstaufnahmeeinrichtungen, die landesbezogenen Statistiken und die Ausgabenerstattung an die Stadt- und Landkreise. Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden grundsätzlich mit landeseigenem, bei dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium beschäftigtem Personal betrieben. Zur Erfüllung einzelner Aufgaben wie Catering, Sicherheits- und Pfortendienst, Hausverwaltung, Reinigung und medizinischer Versorgung können auch private qualifizierte Dienstleister eingesetzt werden. Insbesondere bei temporären Einrichtungen und Unterkünften ist ein Betrieb ausschließlich mit landeseigenem Personal in der Regel nicht oder nicht wirtschaftlich zu realisieren. Die Sozial- und Verfahrensberatung ist immer unabhängig von der sonstigen Aufgabenerledigung. Die vom Kabinett beschlossene Ombudsstelle für Flüchtlinge in der Erstaufnahme wird beim Integrationsministerium angesiedelt. Derzeit sind drei Standorte in Betrieb und drei weitere in Vorbereitung bzw. Planung: – Karlsruhe (RP Karlsruhe, erweitert um den innerstädtischen Standort Felsstraße), – Meßstetten (RP Tübingen; soll in Absprache mit dem Zollernalbkreis und der Stadt Meßstetten bis Ende 2016 betrieben werden) – Ellwangen (RP Stuttgart), – Mannheim (RP Karlsruhe; derzeit Außenstelle der LEA Karlsruhe, soll noch 2015 eigener LEA-Standort werden), – Schwäbisch Hall (RP Stuttgart; in Planung) – und Freiburg (RP Freiburg; in Planung). „Unser Ziel ist es, in jedem Regierungspräsidium mindestens eine langfristig betriebene Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen“, so Öney. Für den Regierungsbezirk Tübingen sei das Land noch dabei, einen langfristig geeigneten Standort zu finden. Öney schloss nicht aus, dass weiterhin bei kurzfristig hohem Flüchtlingszugang oder der zeitweiligen Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern, etwa wegen ansteckender Krankheiten, bedarfsorientierte Aufnahmeeinrichtungen für den Notfall (sogenannte BEAs) benötigt werden. Derzeit verfüge man im Land einschließlich der kurzfristig eingerichteten BEAs über insgesamt annähernd 9.000 Erstaufnahmeplätze. Die BEAs waren durch sehr hohe Zugangszahlen im vergangenen Herbst und unvorhergesehen hohe Zahlen von Westbalkanflüchtlingen im Winter erforderlich geworden. Hintergrundinformationen: Personalbedarf für Aufnahmeverwaltung und Ausländerrecht: Für jede neue LEA sind vor Ort 23 bis 27 Stellen und bei den jeweiligen Regierungspräsidien je drei Stellen erforderlich. Sachmittelbedarf Aufnahmeverwaltung: Die erhöhten Flüchtlingszugänge machen einen Mehrbedarf bei den Sachausgaben von rund 12,1 Millionen Euro in 2015 und 12,7 Millionen Euro in 2016 nötig. Liegenschaftsbezogene Aufwendungen (Bau-, Miet- und Betriebskosten): * Standort Ellwangen: rund 9 Millionen Euro bauliche Herrichtungskosten * Standort Mannheim: rund 30 Millionen Euro Neubaukosten zuzüglich Grunderwerbsaufwand * Standort Schwäbisch Hall: rund 30 Millionen Euro Neubaukosten * Standort Freiburg: rund 18 Millionen Euro bauliche Herrichtungskosten * Standort Karlsruhe: rund 1,2 Millionen Euro/Jahr Mietkosten (Felsstraße) Für jeden LEA-Standort ist mit jährlichen Betriebskosten in Höhe von 1,0 bis 1,5 Millionen Euro zu rechnen. Personal- und Sachmittelbedarf Gesundheitsverwaltung: Bei den Gesundheitsämtern in den Landkreisen sind acht Stellen bereits geschaffen bzw. im Nachtragshaushalt vorgesehen. Das Sozialministerium geht von einem zusätzlichen jährlichen Sachmittelbedarf von rund 1,8 Millionen Euro aus. Personalbedarf Polizei und Sicherheitsberater: In den LEAs sind Polizeiwachen vorgesehen. Der Personalbedarf beträgt jeweils zehn Vollzeitäquivalente. Darüber hinaus wird standortbezogen geprüft, ob ein Sicherheitsberater wie bereits für die Standorte Meßstetten und Ellwangen erforderlich ist. Personalbedarf Justiz für die Einrichtung neuer Asylkammern bei den Verwaltungsgerichten: An den vier Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen werden Kammern zur schwerpunktmäßigen Bearbeitung von Asylverfahren neu eingerichtet. Hierfür werden vier Vorsitzendenstellen und zwölf Beisitzerstellen neu geschaffen.

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